SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg

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Verfassung

Ergebnis einer SPD-Initiative: Eingaben künftig auch elektronisch möglich (E-Petition).

Ein entsprechender Antrag, der auf eine SPD-Initiative zurückgeht stand auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung vom 8. Oktober 2009.

Bisher mussten Eingaben an die Hamburgische Bürgerschaft schriftlich, das heißt eigenhändig unterschrieben, eingereicht werden. Deshalb konnten Eingaben bisher nur per Post an die Adresse des Eingabenausschusses oder durch persönliche Übergabe beim Eingabendienst eingereicht werden. Per E-Mail zugesandte Bitten und Beschwerden mussten unbearbeitet bleiben, da sie das Formerfordernis nicht erfüllten.

Um das Eingabeverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und den Hamburgerinnen und Hamburgern ein möglichst einfaches und schnelles Verfahren zur Kommunikation mit der Bürgerschaft zu ermöglichen, hat die SPD-Bürgerschaftfraktion mit ihrem Antrag die Möglichkeit eröffnet werden, Bitten und Beschwerden auch auf dem elektronischen Wege per E-Mail einzureichen (sogenannte E-Eingabe). Mit diesem Gesetzesvorschlag wird das Hamburgische Eingabenrecht den aktuellen technischen Entwicklungen und Kommunikationsmitteln angepasst.

Unserer Initiative entsprechend können Eingaben künftig nicht nur auf Papier, sondern auch in elektronischer Form eingereicht werden. Bei elektronisch übermittelten Eingaben ist die notwendige Schriftform gewahrt, wenn Urheberin oder Urheber mit der jeweiligen Postanschrift ersichtlich sind, sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular verwenden und vollständig ausfüllen.
Wir freuen uns, dass Bürgerinnen und Bürger jetzt modernere Wege für ihre Eingaben nutzen können.

Verfassung

Wahlrecht in Bürgerschaft und Bezirksversammlung

Wahlrecht erneut in der Diskussion – Volksbegehren war im Januar 2009 erfolgreich.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am Dienstag, den 14. April haben die drei Vertrauenspersonen des Volksbegehrens ihre Initiative vorgestellt. Im Januar war das Volksbegehren „Für mehr Demokratie – Ein faires Wahlrecht für Hamburg“ erfolgreich. Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen Veränderungen, die die CDU am Wahlrecht, dass durch Volksentscheid beschlossen wurde, rückgängig machen. Sie wollen allerdings auch drüber hinausgehende Veränderungen. Kernpunkte des Gesetzentwurfes des Volksbegehren sind die folgende:

  • Die Listenstimme „Parteistimme“ der Landesliste wird gestrichen. Es gibt fünf Stimmen, die auf Personen der Liste verteilt werden können (Panaschieren), und die auch bei den einzelne Personen der Liste angehäuft („Kumulieren“) werden können.
  • Die Listenstimme „Parteistimme“ der Wahl für den Wahlkreis wird gestrichen. Die fünf Stimmen können ebenfalls kumuliert und panaschiert werden. Die Reihenfolge der gewählten Kandidat(inn)en ergibt sich allein aus der Anzahl der erreichten Persönlichkeitsstimmen.
  • Die 5 %-Klausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen wird gestrichen.
  • Die Wahlen zu den Bezirksversammlungen finden nicht mehr parallel zur Bürgerschaft statt.

Der Volksentscheid wird nur dann stattfinden, wenn eine Mehrheit in der Bürgerschaft nicht vorher einen Kompromiss mit der Bürgerinitiative aushandelt oder eine vollständige Übernahme des Gesetzesentwurfs beschließt. Hierfür läuft die Frist zur Sitzung der Bürgerschaft am 10. Juni ab. Wenn es diese Verständigung nicht gibt, wird der Volksentscheid dann am Tag der Bundestagswahl am 27. September 2009 stattfinden.

Verfassung

Beratung über Mandatsaberkennung eingestellt

Ein schales Gefühl bleibt.

Ärgerliche Posse um ehemaligen GAL-Bezirksabgeordneten. Kaum war der Abgeordnete Diebolder aus der Fraktion der GAL Nord ausgetreten, und gab es keine schwarz-grüne Mehrheit mehr, gab es Anträge an die Bürgerschaft, ihm das Mandat abzuerkennen.
Begründung: Er wohne nicht mehr in Hamburg.
Wir erlebten Wunderliches im Verfassungsausschuss: Da wurden mehrere eidesstattliche Erklärungen über GAL Fraktionssitzungen vorgelegt, deren Aussagen sich widersprechen und ein von der GAL beauftragter Rechtsanwalt, der bis vor kurzem selbst Abgeordneter der GAL in Nord war beauftragte gar einen Privatdetektiv, um den Wohnort zu überprüfen. Inzwischen sind die Anträge auf Mandatsaberkennung zurückgezogen worden.
Problem: Wir konnten angesichts der widersprechenden Angaben im Verfassungsausschuss nicht klären, ob der Abgeordnete das Mandat in der Bezirksversammlung noch zu Recht hat, so dass Zweifel bleiben.
Das ist ärgerlich, denn diese Frage ist ernst zu nehmen.

Verfassung

Eingaben (Petitionen) sollen auch elektronisch eingereicht werden können - das fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion

SPD-Fraktion setzt sich für mehr Bürgerfreundlichkeit bei Petitionen (Eingaben) ein. Das Recht, eine Petition oder wie es in Hamburg heißt „Eingabe“ an die Bürgerschaft einzureichen ist ein wichtiges Recht. Oft kann so Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden, die zwischen die Mühlen der Bürokratie geraten sind.
Wir Abgeordnete erhalten wertvolle Hinweise auf notwendige Veränderungen oder auch auf neue Probleme.
Zurzeit müssen Eingaben (Petitionen)an die Hamburgische Bürgerschaft in Schriftform und handschriftlich unterschrieben auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden. Per E-Mail zugesandte Beschwerden, Eingaben und Bitten werden im Rathaus nicht bearbeitet, da sie das „Formerfordernis“ nicht erfüllen. Dieser Zustand ist unbefriedigend und nicht bürgerfreundlich.
Wer eine Eingabe einreicht, macht Gebrauch von seinem grundgesetzlich verbrieften bürgerlichen Anrufungs- und Initiativrecht, und es sollte ausreichen, wenn er dies per E-Mail tut.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat bereits vor fünf Jahre die Initiative ergriffen, Eingaben auch elektronisch zuzulassen. Damals ist unser Antrag ohne Diskussion von der CDU abgelehnt worden, während die GAL unserem Anliegen zustimmte. In der Bürgerschaftssitzung vom 1.4.2009 nahm die SPD-Bürgerschaftsfraktion mit dem Antrag Drs. 19/2495 einen zweiten Anlauf und schlug erneut vor, das hamburgische Eingabenrecht den aktuellen technischen Entwicklungen des Computerzeitalters anzupassen und die Eingabe per E-Mail zu ermöglichen. Die der elektronischen Eingabe bisher entgegenstehenden Formalien sind nur landesrechtlich vorgeschrieben, und diese wollen wir mit unserem Gesetzesantrag ändern. Es soll bei einer elektronischen Eingabe in Zukunft ausreichen, wenn der Urheber der Eingabe und dessen Postanschrift erkennbar sind.
Computer in Haushalten sind heutzutage Standard. Von 2007 auf 2008 stieg der Anteil der Haushalte mit Internetanschluss in Deutschland um 5 % auf 75 %.
Es ist angesichts dieser Zahlen einfach vollkommen unzeitgemäß, darauf zu beharren, dass Eingaben in schriftlicher Form mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller, die ihre Bitten oder Beschwerden an die Politik am besten noch persönlich abgeben müssen.
Der deutsche Bundestag ist im Gegensatz zur Hamburgischen Bürgerschaft bereits im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern des 21. Jahrhunderts angekommen.  Nach einem höchst erfolgreichen dreijährigen Modellversuch auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat der Bundestag seinen Internetauftritt für so genannte elektronische Petitionen seit Oktober 2008 auf den Dauerbetrieb umgestellt. Auch die Landtage in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie die Bürgerschaft in Bremen  haben die elektronische Eingabe inzwischen in ihr Eingabenrecht übernommen.
Wir wünschen uns, dass die Hamburgische Bürgerschaft dem Beispiel des Deutschen Bundestages und der anderen Bundesländer folgt. Die Medienstadt Hamburg hat es leider versäumt, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir sollten nicht die letzten sein, die diesen bürgerfreundlichen Weg beschreiten.
Unser Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 1.4.2009 in den Eingabenausschuss verwiesen. Ich werde an dieser Stelle weiter berichten, was aus unserem Antrag, der demnächst im Eingabenausschuss beraten wird, geworden ist.





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