04.03.2010: Neues Schulgesetz beschlossen.
Nach jahrzehntelangem Streit über die Schulstruktur hat Hamburg jetzt – endlich – eine Chance auf Schulfrieden. Pünktlich zur Halbzeit der schwarz-grünen Rathaus-Koalition setzte die SPD in Verhandlungen mit CDU und GAL entscheidende Nachbesserungen an der bislang hoch umstrittenen Primarschulreform durch – und räumte damit die Hürden für einen parteiübergreifenden Kurs in der Schulpolitik aus dem Weg. Die parteiübergreifende Vereinbarung zur künftigen Schulstruktur ist ein großer Erfolg im Interesse von Schülerinnen, Schüler und ihren Eltern.
Nach einer Woche engagierter Verhandlungen war klar: Die überarbeitete Schulreform ist so gut, dass wir sie den Hamburgerinnen und Hamburgern mit gutem Gewissen empfehlen können. Die jetzt beschlossenen Nachbesserungen an der ursprünglichen Reform - das wird auch in der CDU so gesehen - sind im erheblichem Maße durch die SPD durchgesetzt worden.
Im Einzelnen:
Die von uns durchgesetzten Änderungen werden die Qualität der Schulreform erheblich verbessern. Erstmals gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf kleine Klassen. Schon wegen der vielen zusätzlichen Lehrerstellen können Eltern ihre Kinder auf die Primarschulen schicken, ohne die Sorge haben zu müssen, dass sie schlechtere Bildungschancen haben als im bisherigen Schulsystem. Das Elternwahlrecht bleibt erhalten. Und die Stadtteilschulen werden vollwertige Schulen, die tatsächlich allen Schülerinnen und Schülern eine Chance eröffnen, die Schule mit einer guten Bildung und dem Abitur zu verlassen. In der Bürgerschaftssitzung vom 3. März 2010 ist das Hamburgische Schulgesetz gemäß unseren Verbesserungsvorschlägen geändert worden.
„Schulfrieden“ – SPD; CDU und GAL haben sich für 10 Jahre auf die Schulstruktur verständigt.
Wir haben mit CDU und GAL ebenfalls eine Vereinbarung über einen zehnjährigen Schulfrieden über die Schulstruktur geschlossen. Die Struktur aus Primarschule und den weiterführenden Schulen Gymnasium und Stadtteilschule wird für 10 Jahre garantiert. Schon seit längerer Zeit hat die Hamburger SPD dem schwarz-grünen Senat Verhandlungen über die Schulpolitik angeboten mit dem erklärten Willen, eine Einigung für die nächsten 10 Jahre zu erreichen, und zwar gleichgültig, wer die Regierung stellt. Die Schulen brauchen endlich Ruhe. Bis vor kurzem wurde dieses Angebot von CDU und GAL schroff zurückgewiesen. Diese Haltung hat sich der Senat nach dem großen Erfolg des Volksentscheides und den gescheiterten Verhandlungen mit der Initiative „Wir wollen lernen“ nicht mehr leisten können.
Im Juli wird es einen Volksentscheid gegen die Einführung der Primarschule in Hamburg geben. Wir werben angesichts der nun von uns durchgesetzten Verbesserungen für die Primarschule.
Klar ist jedoch auch: Egal wie der Volksentscheid ausgeht – das Ergebnis wird natürlich respektiert.
Gleichzeitig gibt es in der Schulpolitik aber weiterhin große Herausforderungen: Die Verbesserung des Unterrichts, den Aufbau der Stadtteilschulen, zusätzliche Fördermaßnahmen für so genannte Risikoschüler, den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern („Inklusion“), eine bessere frühkindliche Bildung, die Folgen des so genannte doppelten Abiturjahrgangs, den nötigen Ausbau der Ganztagsschulen, die ungeklärte Zukunft des Gastschulabkommens mit Schleswig-Holstein, die Hortbetreuung an Primarschulen oder den Schattenhaushalt beim Schulbau.
Schulpolitik bleibt spannend.
08.01.10: Soziale Spaltung am Ende der Grundschulzeit: SPD untersucht erstmals Gymnasialempfehlungen der Grundschulen
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat erstmals die Gymnasialempfehlungen der Hamburger Grundschulen untersucht. Die bislang in Hamburg unbekannten Zahlen zeigen: Hamburgs Grundschulen können die soziale Spaltung der Stadt nicht überwinden. Basis ist die Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Schülerinnen und Schüler aus wohlhabenden Stadtteilen werden – so geht aus der Antwort hervor – drei Mal so häufig zum Gymnasium empfohlen wie Schüler aus benachteiligten Stadtteilen. Die vorliegenden Zahlen zeigen aber auch sehr große und kaum zu erklärende Unterschiede bei den Empfehlungsquoten der Schulen. Es ist unverständlich, dass der Senat das Elternwahlrecht abschaffen will, ohne verlässliche Zahlen über das Empfehlungs-Verfahren zu kennen. Nach unserem Eindruck ist das Verfahren fehleranfällig und intransparent.
Untersucht wurden die Gymnasialempfehlungen für 11.702 Schülerinnen und Schülern aus 208 Grundschulen am Ende des Schuljahres 2007/08. Durchschnittlich wurden 44 Prozent der Schüler zum Gymnasium empfohlen. Festzustellen ist: Die Gymnasialempfehlungen der Grundschulen spiegeln erschreckend genau die soziale Lage der Stadtteile wider. Nur 23,4 % der Schüler aus Schulen in sozialen Brennpunkten werden am Ende der Grundschulzeit zum Gymnasium empfohlen. Dagegen bekommen 69,4% der Schüler aus Schulen in wohlhabenden Stadtteilen eine Gymnasialempfehlung. Die Zahlen sind zwar nur auf der Grundlage eines Jahrgangs ermittelt worden. Aber schon hier ist die soziale Spaltung der Stadt nicht zu übersehen.
Unter den 41 Schulen aus sozial besonders benachteiligten Stadtteilen (so genannte Kess-1-Schulen) sind 29 Schulen, die weniger als 22% der Schüler zum Gymnasium empfehlen. Dagegen sind unter den 29 Schulen aus den sozial privilegiertesten Stadtteilen 20 Schulen, die mehr als 66% ihrer Schüler zum Gymnasium empfehlen. Selbst in den wesentlich größeren 22 Schulregionen (so genannte RSK-Gebiete) ist die soziale Spaltung noch erkennbar. Besonders niedrig ist die Zahl der Gymnasialempfehlungen in Grundschulen der RSK-Gebiete Billstedt/Horn (23,1%), Wilhelmsburg (23,6%), Lurup/Osdorf (26,9%), Mitte (29,9%) und Neugraben/Finkenwerder (29,1%). Sehr hoch ist sie dagegen in den RSK-Gebieten Othmarschen (70,7%), Eimsbüttel (70,5%), Blankenese (67,7%) und Walddörfer (62,7%). Erkennbar ist das soziale Ungleichgewicht auch bei der Empfehlung für Kinder mit Migrationshintergrund: 53,2% der Schüler ohne Migrationshintergrund bekamen eine Gymnasialempfehlung, aber nur 28,7% der Schüler mit Migrationshintergrund.
Nach Ansicht der SPD zeigen die Zahlen aber auch erstaunliche Unterschiede zwischen Schulen mit sozial ähnlichem Einzugsbereich. Die Spannweite zwischen Schulen mit gleichem sozialem Umfeld liegt zwischen 70% und 20% Gymnasialempfehlungen. Fünf der so genannten Kess-4-Schulen empfehlen mehr als 64% ihrer Schüler zum Gymnasium, in drei anderen Kess-4-Schulen liegt die Quote unter 27%.
Fazit: Diese sehr großen Unterschiede weisen darauf hin, dass es gute und schlechte Schulen gibt, in denen die Kinder unterschiedlich gut lernen. Vermutlich zeigen die unterschiedlichen Empfehlungsquoten aber auch, dass die Empfehlungspraxis von Schule zu Schule und von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich gehandhabt wird. Das Empfehlungsverfahren ist fehleranfällig und hat viele Mängel. Die im Schulgesetz verankerten Hinweise sind nur vage formuliert und taugen nicht für ein einheitliches Verfahren.
Zu kritisieren ist auch, dass die Schulbehörde kaum belastbare Zahlen über die Grundschulempfehlung hat. Wenn das Elternwahlrecht wie geplant abgeschafft wird, bekommt die Grundschulempfehlung die entscheidende Bedeutung für den Bildungsweg der Kinder. Trotzdem weiß der Senat nicht, wie diese Empfehlungen ausgesprochen werden, zu welchen Ergebnissen sie führen und ob sie zutreffen. Es gibt weder Zahlen noch Untersuchungen zu diesem Thema. In Sachen Grundschulempfehlung veranstaltet der Senat einen Blindflug.
Die Zahlen zeigten insgesamt: Der Grundschule bisheriger Prägung gelingt es kaum, die Benachteiligung von Schülern aus sozial schwierigen Stadtteilen zu überwinden. Die extremen Unterschiede bei den Gymnasialempfehlungen werfen zudem viele Fragen auf, auf die die Schulbehörde keine Antwort hat. Einige Unterschiede lassen sich nur so erklären, dass die Empfehlung von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt wird. Angesichts der bisherigen Praxis ist zu bezweifeln, dass hier ein verlässliches Verfahren gefunden werden kann. Die bisherigen Vorschläge der Schulbehörde bestätigen unsere Sorgen: Vermutlich ist es ein aussichtsloses Unterfangen, elf- bis zwölf-jährigen Kindern für die nächsten sechs bis sieben Schuljahre eine sichere Prognose auszustellen.
Die Baumaßnahmen für die Primarschulreform werden erheblich teurer als vom schwarz-grünen Senat behauptet.
Der Senat rechnet sich wie üblich die Kosten schön. Darin hat er inzwischen eine gewisse Übung. Die Schulbehörde hat für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Schulreform rund 190 Millionen Euro einkalkuliert. Ich gehe davon aus, dass doppelt so hohe Kosten realistisch sind, womöglich wird es sogar noch teurer.
Bei zahlreichen öffentlichen Bauten und diversen Schulrenovierungen sind dem Senat in der jüngsten Vergangenheit die Kosten aus dem Ruder gelaufen. Auch bei der Elbphilharmonie kommt die Wahrheit über die tatsächlichen Baukosten nach und nach erst ans Licht, und auch der Umbau der Primarschulen kann sich sehr leicht als Fass ohne Boden erweisen.
Künftig müssen über 1100 zusätzliche Schulklassen mit rund 26.000 Schülern der Klassen 5 und 6 in den geplanten Primarschulen untergebracht werden müssen. Viele Schulgebäude sind dafür zu klein. Vertreter von 76 Primarschulen haben deshalb in den Regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSK) dringenden Baubedarf angemeldet. Den Angaben des Senats zufolge sollen an den Primar- und Stadtteilschulen sowie an den Gymnasien zusätzliche Räume im Umfang von 51.030 Quadratmetern für 190 Millionen Euro entstehen. Der größte Anteil entfällt auf die Primarschulen, wo für 134 Millionen Euro rund 290 Unterrichtsräume und 100 Fachräume gebaut werden sollen.
Wir haben die Planung der Schulbehörde mit den Empfehlungen der RSK verglichen. Danach kalkuliert die Behörde für die Primarschulreform deutlich weniger zusätzliche Räume als die Fachleute vor Ort. So weisen beispielsweise die Teilnehmer von sechs Regionalen Schulkonferenzen (RSK 17-22) ein Raumdefizit von 164 bis 196 Unterrichtsräumen an ihren Primarschulen nach. Die Behörde kalkuliert dort aber nur 111 neue Unterrichtsräume. Der Raumbedarf liegt hier also tatsächlich zwischen 50 und 75 Prozent über der Behördenschätzung.
Tatsächlich ist der Raumbedarf in vielen Fällen aber noch höher. Denn durch die beabsichtigte Verkleinerung der Klassen erhöht sich die Anzahl der Schulklassen. Die Regionalen Schulkonferenzen haben diesen Effekt nicht immer berücksichtigt. Weitgehend unberücksichtigt blieb auch der geplante Umbau zahlreicher Schulen zu offenen oder gebundenen Ganztagsschulen. Hier konnten die Regionalen Schulkonferenzen keine Überlegungen anstellen, weil die Standorte für die Ganztagsschulen ja noch gar nicht feststanden, als die Regionalen Schulkonferenzen stattfanden.
In ihrer gesamten Kalkulation hat die Schulbehörde zudem sämtliche Kosten für Bau, Umbau und Vergrößerung von Turnhallen, Kantinen, Sanitärräumen, Verwaltungsräumen, Lehrerzimmern sowie Aula und Pausenhallen ausgeklammert. Da die Primarschulen 50 Prozent mehr Schüler und Lehrer unterbringen sollen, ist hier deshalb mit erheblichen weiteren Baukosten zu rechnen.
Darüber hinaus hat die Schulbehörde lediglich die Kosten für den Bau neuer Räume geschätzt, nicht aber die Kosten für den Umbau bestehender Räume. Die Regionalen Schulkonferenzen sehen hier aber einen erheblichen zusätzlichen Bedarf. Beispielsweise müssen Schulen oder Klassen in andere Gebäude umziehen. Daraus ergibt sich Anpassungsbedarf. Zudem müssen Unterrichtsräume renoviert oder Klassenräume zu Fachräumen umgebaut werden.
Unklar ist nach wie vor, wie die geplante Nachmittagsbetreuung an den Primarschulen untergebracht wird. Für die von der Schulbehörde angekündigten zusätzlichen 10.000 Hort- und Ganztagsschulplätze sind im Rahmen der Kalkulation der Schulbehörde pauschal 35 Millionen Euro Baukosten geplant. Es bleibt offen, wo was mit diesem Geld gebaut werden soll. Für die zusätzlichen Hortplätze müssen wenigstens 400 Räume geschaffen werden. 35 Millionen Euro reichen aber nur für rund 130 neue Räume.
Das bedeutet, dass die Kalkulation der Schulbehörde bereits vom Ansatz her ungenau und fehlerhaft ist. Die Behörde hat die konkreten Bauvorschläge der Schulvertreter nämlich weder geprüft noch den Baubedarf an den einzelnen Schulen ermittelt. Stattdessen wurde vom grünen Tisch aus der gesamte Raumbedarf pro Schulregion geschätzt und mit den ungenauen behördlichen Raumstatistiken abgeglichen. Es wird ein böses Erwachen geben, wenn die Besonderheiten der einzelnen Schulen vor Ort die Schätzungen durchkreuzen. Das ist Mathematik im Wolkenkuckucksheim, aber keine solide Bauplanung. Beispielsweise berücksichtigt die Schulbehörde offensichtlich nicht, dass zahlreiche Unterrichtsräume an den Schulen durch andere Nutzungen blockiert sind. Zu den Nutzern zählen beispielsweise Kindertagesstätten, pädagogische Mittagstische und Horte für Schulkinder. Einige Schulen nutzen Unterrichtsräume in Ermangelung anderer Räume sogar als Hausmeisterwohnung, Aula, Lehrerzimmer oder Bewegungs- und Turnräume. An den Schulen stehen deutlich weniger Räume zur Verfügung, als die Behörde kalkuliert. Entsprechend höher ist der Bedarf an neuen Räumen.
Auch die baulichen Probleme vieler Schulen werden die geplanten Maßnahmen verteuern. 157 von 400 Hamburger Schulgebäuden stehen unter Denkmalschutz, weitere 48 sind ihnen als denkmalschutzwürdig faktisch gleichgestellt. Bei anderen Schulen wiederum erschweren bauliche Mängel oder Platzprobleme den Anbau. Was in der Theorie so einfach aussieht, wird in der Wirklichkeit viel teurer werden als geplant.
Schon in der jüngsten Vergangenheit haben die Kosten für Schulbauten und Schulsanierungen weit oberhalb der einkalkulierten Summen gelegen. Bei der Sanierung der Schule am Falkenberg stiegen die Kosten um über 500 Prozent von 2,4 auf über 15 Millionen Euro. Abriss und Neubau der Grundschule Barlsheide kosten nicht die geplanten 6,6 Millionen Euro, sondern fast 18 Millionen Euro - eine Kostensteigerung von etwa 170 Prozent. Und der Um- und Neubau der staatlichen Gewerbeschule G 6 kostet 7,8 statt der geplanten 1,9 Millionen Euro (siehe Große Anfrage Drucksache 19/3574).
Fatal ist, dass die Baukosten über neue Schulden bezahlt werden sollen, und angesichts der enormen Kosten halte ich auch eine Privatisierung von Schulgebäuden nicht für ausgeschlossen. Das im Haushalt vorhandene Geld für den Schulbau reicht noch nicht einmal aus, um die Reparaturen zu bezahlen. Um die erheblichen Kosten für die Primarschulen zu bezahlen, sollen sämtliche Schulen in einen Schattenhaushalt ausgegliedert werden. Diese Stelle soll absurderweise den Ausdruck "Sondervermögen" tragen, obwohl dort kein Geld, sondern ein paar hundert Millionen Euro Schulden angehäuft werden sollen. Von dort aus sollen Schulen auch an private Unternehmen verpachtet werden.
Als Fazit bleibt: Die Kalkulationen sind ungenau, sie enthalten viele Fehler, und sie gehen von einem zu geringen Raumbedarf aus. Die Baukosten sind zu niedrig angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist mindestens eine Verdoppelung der Kosten zu befürchten. Diese Mehrbelastungen für den Haushalt sollen durch neue Schulden, Schattenhaushalte und Privatisierungen von Schulgebäuden bezahlt werden. Der schwarz-grüne Senat wird enorme Summen in Schulgebäude investieren anstatt in Köpfe und guten Unterricht.
Die Schulbehörde hat ein Jahr lang Zeit gehabt, eine belastbare und plausible Kostenberechnung vorzunehmen. Sie hat es nicht getan. Ist das nun Unfähigkeit – oder Absicht?
Öffentliche Anhörung im Schulausschuss zum Entwurf des Schulgesetzes.
Der große Raum in der Handwerkskammer war gut besucht. Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit genutzt, im Rahmen der öffentlichen Anhörung ihre Meinung zur geplanten Schulreform deutlich zu machen.
So reihte sich ein kritischer Beitrag an den anderen, dazwischen gab es nur wenige positive Stimmen zur Schulreform. Immer wieder wurde scharf kritisiert, dass künftig Eltern keine Mitsprache bei der Wahl der weiterführenden Schulform haben sollen, obwohl die Empfehlungen der Grundschulen zum Besuch der weiterführenden Schulen nachweislich ungerecht und falsch sind.
Es wurde auch zu Recht die Gefahr gesehen, dass auch dies zu einer Entwertung der Stadtteilschule führen würde, da sie dann nicht freiwillig auch von Eltern als Alternative zum Gymnasium akzeptiert werden würde.
Immer wieder wurden die hohen Kosten dieser Schulreform kritisiert und angemahnt, das Geld konzentrierter zur Förderung schwacher Schülerinnen und Schüler rauszugeben. Aber es wurde auch gefragt, wie es möglich ist, in diesen Zeiten eine Schulreform zu beschließen, bei der die Kosten noch nicht einmal annähernd vom Senat benannt werden.
Ein Vertreter der Jungen Union ermahnte die CDU-Abgeordneten, nicht gegen ihre Parteitagsbeschlüsse zu verstoßen, die Klarheit bei den Kosten als Bedingung für die Zustimmung zur Schulreform forderten. Da muss die CDU wohl noch mal weiter beraten.
Am 22. September wird im Schulausschuss weiter über den Gesetzentwurf beraten. Diese Sitzung ist öffentlich.
Kommtentar zum Thema Schulplanungen im Altonaer Echo.
Über 30% Jugendliche verlassen in Altona-Altstadt die Schulen ohne einen Schulabschluss und damit ohne Chance, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Für die Jugendlichen im Stadtteil brauchen wir mitten in Altona eine attraktive Stadtteilschule, die als Ganztagsschule Raum und Zeit für gute Bildung bietet und an der alle Abschlüsse bis zu Abitur erreicht werden können. Mehr soziale Gerechtigkeit heißt hier konkret: Die Chancen für Altonas Kinder und Jugendliche dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Was bietet der schwarz-grüne Senat: eine aus vier Schulen zusammengestückelte Schule in Altonas Süden (Königsstraße, Ganztagsschule St. Pauli, Rudolf-Roß Gesamtschule und dem Wirtschaftsgymnasium St. Pauli) und eine weitere Stadtteilschule in Altonas Norden, die aus der Theodor-Haubach-Schule und dem Kurt-Tucholsky Aufbaugymnasium zusammengesetzt werden soll. Altonas Schülerinnen und Schüler haben Besseres verdient als Stückwerk. Wie wäre es einmal mit einem Senatsleuchtturmprojekt für die Bildung? Statt überflüssige Senatsprojekte, wie die Verlagerung der Universität auf den Grasbrook sollten die Leuchttürme der Bildung tolle Stadtteilschulen in den Quartieren vor Ort sein – vor allem dort, wo wir dringend bessere Bildung brauchen.
Und: Ständig bekommen Eltern zu hören, dass sie sich für die Bildung ihrer Kinder einsetzen sollen. Aber bei der wichtige Frage, welche weiterführende Schulform die Kinder besuchen können, haben Eltern künftig nichts mehr zu melden: Das Elternwahlrecht wird abgeschafft. Die Empfehlung der Primarschule wird künftig verbindlich. Am Gymnasium Allee werden heute über 30% Kinder angemeldet, die bisher keine Gymnasialempfehlung hatten. Von diesen Kinder schafft es erfahrungsgemäß mehr als die Hälfte doch zum Abitur. Es ist falsch, angesichts dieser Ungerechtigkeit und hohen Fehlerquote, dass eine Bildungsbürokratie gegen den Willen der Eltern Schicksal spielen will.
Das Recht der Eltern, bei der Wahl der weiterführenden Schulform mitzureden muss bleiben!
Die Auswertung des Hamburger Schulversuchs zur 6-jährigen Grundschule liefert keine Argumente für die Primarschule.
Der im Jahr 2000 gestartete Schulversuch für die Primarschule in Hamburg liefert keine Erkenntnisse über deren Chancen und Risiken. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage von Ties Rabe hervor. Die Schulbehörde hält die Ergebnisse dieser Untersuchungen seit eineinhalb Jahren unter Verschluss.
Hamburgs Modell-Primarschulen lieferten keinen Beweis für die Behauptung von Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL), die Primarschule sei die bessere Schulform.
Der Schulversuch startete im Sommer 2000 mit den beiden Hamburger Grundschulen „Bei der Katharinenkirche“ und „Beim Pachthof“. Der Wechsel zahlreicher Schüler während des Schulversuchs macht eine Auswertung jedoch unmöglich. So erreichten von 30 im Jahr 2000 gestarteten Schülern an der Schule „Bei der Katharinenkirche“ beispielsweise nur 16 die sechste Klasse. Während des Schulversuchs starteten an dieser Schule - verteilt über drei Jahre - insgesamt 128 Kinder in Klasse 1, nur 72 erreichten Klasse 6. Das entspricht einer Quote von lediglich 56 Prozent.
Auf den ersten Blick fällt das Ergebnis an der Schule „Beim Pachthof“ auf. Hier starteten in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt 225 Erstklässler, 192 erreichten die Klasse 6. Allerdings ist das darauf zurückzuführen, dass dort zahlreiche Neuzugänge im laufenden Schulversuch die Lücken der Abgänger teilweise auffüllten.
Nachdem die ersten beiden Jahrgänge die Primarschule beendet hatten, wurde vom „Landesinstitut für Lehrerbildung Hamburg“ ein Zwischengutachten angefertigt (Abschrift in der Anlage). Besonders pikant: Das Gutachten entstand unter der Leitung des heutigen Staatsrats Ulrich Vieluf. Das Fazit lautet: „Beide Schulen hatten in beiden Jahrgängen hohe Fluktuationsraten zu verzeichnen. (…) Vor diesem Hintergrund lassen sich aus den vorliegenden Befunden keine im Hinblick auf die Ziele des Schulversuchs verallgemeinerbaren Aussagen ableiten.“
Trotzdem soll für eine vage Vermutung das komplette Hamburger Schulsystem mit hunderten Millionen Euro umgebaut werden.
Die Auswertung zeige zudem: Leistungsstarke Schüler starteten oft auf einem sehr hohen Niveau, lernten aber dann nach Klasse 4 im Vergleich zu leistungsschwächeren Mitschülern nur noch wenig dazu, während ihre leistungsschwächeren Mitschüler einen größeren Lernzuwachs verzeichneten. Dieses Phänomen bezeichnet das Gutachten als „Deckeneffekt“. Im Rahmen der so genannten Lehmann-Studie über Berliner Primarschulen entzündete sich vor allem an diesem Phänomen ein wissenschaftlicher Streit. Denn die Berliner Studie zeigte unter anderem, dass die leistungsstarken Schüler an den Gymnasien weniger dazu lernten als die leistungsschwächern Mitschüler an den Primarschulen. Einige Wissenschaftler glaubten darin einen Beweis für die Überlegenheit der Primarschule zu erkennen. Hamburgs Primarschulversuch gibt jetzt einen ersten Hinweis darauf, dass leistungsstarke Schüler möglicherweise unabhängig von der Schulform in den Klassen 5 und 6 nur geringe Lernzuwächse erzielen. Auch an der Primarschule lernen sie nicht besser.
Was denn nun: Wechsel nach Klasse 3 der Primarschulen möglich wie es die CDU fordert? Oder doch nicht? Oder nur für einige Kinder? Die Uneinigkeit von Schwarz-Grün verwirrt Hamburgs Eltern.
Die Schulbehörde will die von der CDU geforderte Möglichkeit eines Schulwechsels nach Klasse 3 an eine andere Primarschule nur in Ausnahmen zulassen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage von Ties Rabe hervor.
Schulsenatorin Goetsch hat die CDU ausgekontert. Ihre Entscheidung ist im Prinzip richtig. Zwei Schulwechsel in der Schullaufbahn hätten die Probleme verdoppelt.
Wer Schulwechsel in der Primarschulzeit vermeiden will, muss allerdings auch in jeder Primarschule ein hochwertiges Unterrichtsangebot sicherstellen.
Die bisherige Planung sieht anders aus.
Bestimmte hochwertige Unterrichtsangebote (so genannte Profilangebote) der Klassen 5 und 6, wie sie zurzeit die Gesamtschulen und Gymnasien bieten, sollen nur von wenigen Primarschulen fortgesetzt werden.
Profilangebote sind beispielsweise Zusatzunterricht in Musik, Sport, humanistischen Fächern und Fremdsprachen wie Latein. Hier muss die Senatorin endlich einen Vorschlag zur Zukunft der Profilangebote präsentieren.
Hintergrund des Koalitionsstreits: Die CDU hatte vorgeschlagen, als Ersatz für die bisherigen Profilangebote in den Klassen 5 und 6 der Gesamtschulen und Gymnasien neue „Spezial-Primarschulen“ mit entsprechendem Profilangebot zu gründen. Schüler sollten nach Klasse 3 ihre bisherige Primarschule verlassen und an diese Spezial-Primarschulen wechseln können.
Jetzt steht fest: Der Schulwechsel nach Klasse 3 soll als Ausnahme auf die jetzt bereits die Grundschule besuchenden Schüler beschränkt sein. Denn diese Schüler konnten bei der Wahl ihrer Grundschule noch nicht wissen, dass sie ihre Schule nicht vier, sondern sechs Jahre besuchen müssen. Nach wie vor liegt der Wechsel aber im Ermessen der Schulleitungen und ist kein Recht der Eltern.
So heißt es in der Senatsantwort: „Während Eltern bei der Anmeldung an einer zukünftigen Primarschule die entsprechende schuleigene Stundentafel kennen und ihrer Wahl zugrunde legen können, gilt dies für die Schülerinnen und Schüler der aus einer Grundschule in die Primarschule aufwachsenden Jahrgänge nicht. Bei Wünschen nach Wechsel der Schule zwischen den Klassenstufen 3 und 4 soll dieser Tatbestand bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden.“
Für das eigentliche Problem hat die Schulsenatorin nach wie vor keine Lösung. So sieht auch die Planung der Schulbehörde nach CDU-Muster „Spezial-Primarschulen“ vor, die sich beispielsweise auf Latein, Musik oder Sport spezialisieren. Beispielsweise soll eine Primarschule das Fachangebot der Eliteschule des Sports Gesamtschule Alter Teichweg aufnehmen, andere Primarschulen im Umfeld der humanistischen Gymnasien sollen besondere Lateinangebote vorhalten.
Ohne einen zusätzlichen Schulwechsel nach Klasse 3 machen solche Spezialangebote wenig Sinn. Denn sonst müssten Eltern schon bei der Einschulung entscheiden, ob ihre Kinder später lieber Geigen-, Sport- oder Lateinunterricht haben wollen. Das ist blödsinnig. Und es kann doch auch nicht sein, dass der zufällige Wohnort in der Nähe einer solchen Spezial-Primarschule entscheidend dafür sein soll, ob Kinder musisch, sportlich oder fremdsprachlich ausgebildet werden. Senatorin Goetsch muss endlich ein Konzept vorlegen, wie die Profilangebote gerettet werden können. Bislang ist sie eine Antwort schuldig geblieben.
Jedes fünfte Gymnasium in Gefahr!
Die SPD befürchtet, dass jedes fünfte Gymnasium in der Hansestadt die geplante Schulreform langfristig nicht überleben wird. Gerade kleinere Schulen und Gymnasien in sozial belasteten Stadtteilen seien mangels ausreichender Schülerzahlen in ihrem Bestand gefährdet. Die hat der SPD-Bildungsexperte Ties Rabe anhand der uns vorliegenden Daten errechnet. Konkret könnten die Gymnasien Hamm und Lerchenfeld, Finkenwerder, Farmsen und Allermöhe sowie das Kurt-Körber-Gymnasium, das Lise-Meitner-Gymnasium und das Margaretha-Rothe-Gymnasium in ihrer Existenz bedroht sein. Verantwortlich dafür ist die Abschaffung des Elternwahlrechts. Denn gut 20 Prozent der Schüler, die zum Sommer für die fünften Klassen der Gymnasien angemeldet sind, haben keine Gymnasialempfehlung. Wenn schwarz-grün sich mit der Abschaffung des Elternwahlrechts durchsetzt, dürften sie demnach nicht mehr auf ein Gymnasium wechseln. Dieser Effekt wird nicht berücksichtigt In den künftigen siebten Klassen werde es nach Inkrafttreten der Schulreform also anstatt der zu erwartenden 6379 Schüler nur noch 5340 Schüler geben – die Behörde rechne aber mit 5827 Schülern. Laut Schulgesetz müssen Gymnasien mindestens dreizügig sein, also 75 bis 78 Schüler pro Jahrgang führen, sonst droht die Schließung.
Zoff in der schwarz-grünen Koalition – CDU will Ausnahmen für drei Gymnasien
Für erheblichen Unfrieden innerhalb der schwarz-grünen Koalition hat Markus Weinberg, CDU-Bildungspolitiker und Bundestagsabgeordneter, mit einem Brief an Bürgermeister Ole von Beust gesorgt. Darin hat er eine Ausnahmeregelung für drei Hamburger Elitegymnasien gefordert: Für das Christianeum, das Johanneum und das Albert-Schweitzer-Gymnasium. An diesen Gymnasien sollen schon von Klasse vier an jeweils drei Züge eingerichtet werden, in denen das jeweilige Profil der Schulen angeboten wird. Laut Medienberichten hat die Schulsenatorin Goetsch diesen Vorstoß abgelehnt.
Dies ist ein schulpolitischer Offenbarungseid der Hamburger CDU. Erst die Wahlversprechen brechen und dann meinen, mit eine Ausnahmeregelung für drei Gymnasien davon zu kommen. Dabei wäre es hochgradig ungerecht, Ausnahmen für drei Schulen zuzulassen, während viele weiterführende Schulen durch die Primarschulen ihr bisher erfolgreiches Profil verlieren würden.
Die SPD-Fraktion hat zwei Anträge zur UN-Behindertenrechtskonvention in die Bürgerschaft eingebracht, die am Mittwoch, den 13. Mai debattiert werden. Zum einen fordern wir die vollständige Umsetzung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Hamburg. Dazu sollte ein verbindliches Aktionsprogramm beschlossen werden. Zum anderen stellen wir einen Antrag zur inklusiven Bildung, der Hamburg verpflichtet, jedem behinderten Kind den Besuch von Regelschulen zu ermöglichen. Der Senat wird darin aufgefordert:
Alle Hamburger Kinder sollen schwimmen lernen – Schwimm-Offensive für Hamburgs Schulen Am 30. April hat der Schulausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen ein gemeinsames Petitum zum Schulschwimmen beschlossen. Ausgangspunkt war ein Antrag der SPD-Fraktion, der im Schulausschuss auch zu einer Expertenanhörung führte. Auch diese bestätigte den Handlungsbedarf.
Der Ausschuss stellt fest, das es das gemeinsame Ziel ist, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Schwimmunterricht insgesamt und insbesondere ihre Schwimmfähigkeit zu verbessern, die Zielvorgaben zu erreichen und zu übertreffen.
Ferner haben die Beratungen im Ausschuss sowie eine Expertenanhörung ergeben, dass es insbesondere in den sozial benachteiligten Stadtteilen zu selten gelingt, den Kindern das Schwimmen beizubringen. Es zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Schwimmkompetenz und der sozialräumlichen Lage der Schulen: Während die erfolgreichen Schulen weit überwiegend in wohlhabenden Stadtteilen liegen, sind die deutlichen Misserfolge weit überproportional in ärmeren Stadtteilen zu finden. So zeigt der Schwimmunterricht im ersten Halbjahr 06/07 der sechsten Klasse: Von den 19 Schulen, an denen die Zielmarke deutlich verfehlt wurde, liegen 12 Schulen in "ärmeren" Stadtteilen.
Die Abgeordneten fordern daher den Senat auf:
Im Rahmen einer Schulschwimm-Offensive zu prüfen,
Weitere gezielte Maßnahmen mit dem Ziel zu definieren, dass insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Kess 1- und Kess 2-Schulen mit geringem Lernzuwachs intensiver gefördert werden, um das Schwimmen zu erlernen und der Bürgerschaft bis Ende 2009 zu berichten.
Jede/r fünfte Hamburger Gymnasiast/in kommt ohne Empfehlung der Grundschule auf diese Schulform. Mit der Antwort des Senats auf eine Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ties Rabe liegen erstmals Zahlen für den Übergang ohne Empfehlung auf das Gymnasium vor.
Dabei zeigt sich: Gymnasien in sozialen Brennpunkten haben die höchsten Quoten nicht empfohlener Kinder mit bis zu 52 Prozent.
In Stadtteilen wie Othmarschen und Blankenese ist die Quote dagegen besonders niedrig.
Wenn Schüler ohne Gymnasial-Empfehlung künftig Gymnasien nicht mehr besuchen dürfen, werden 18 Gymnasien die Mindestgröße nicht mehr erreichen. Die gefährdeten Schulen liegen vor allem in weniger wohlhabenden Stadtteilen. Zurzeit leisten diese Schulen wichtige Arbeit, weil sie viele Schüler auch ohne Empfehlung zum Abitur führen.
Ties Rabe befürchtet, dass sich die soziale Spaltung der Stadt in Zukunft verstärken wird. Grund: Eltern können nach der geplanten Abschaffung des Elternwahlrechts ihre Kinder nicht mehr ohne Empfehlung auf einem Gymnasium anmelden. Dies ist falsch, da die Empfehlung häufig Kinder aus sozial schwächeren Familien benachteilige. Weiterhin würden deshalb die Gymnasien in sozialen Brennpunkten gefährdet, da ihnen künftig rund 20% der Schülerinnen und Schüler fehlen werden.
Viele neue Räume werden durch die Planungen der Primarschule benötigt: Vor allem durch die neuen Klassen 5 und 6 und durch niedrigere Klassenfrequenzen.
In der Bürgerschaftsdebatte um die Primarschule warnte der Bürgerschaftsabgeordnete Ties Rabe daher vor Raumproblemen. Hamburgs Eltern seien in Sorge, dass es zu einer Verlagerung von Horten weg von den Schulen käme.
Er rechnete vor, dass mindestens 2.200 neue Räume für die 5. und 6. Klassen an den Primarschulen, für Vorschulen und die Verkleinerung der Klassen benötigt werden. Im Haushalt stünden zu wenig Gelder bereit, um diesen Bedarf zu decken. Es drohe eine Verschlechterung der Kooperation von Kitas, Schulen und Horten.
Endlich hat die Schulbehörde den Zeitplan für die Schulreform vorgelegt: Der Referentenentwurf des Schulgesetzes wurde im März veröffentlicht und an die Kammern verteilt. Am 6. Mai berät die Deputation, anschließend der Senat und nach Senatbeschluss wird der Gesetzentwurf an die Bürgerschaft weitergeleitet. Auch für die Standortplanung liegt der Zeitplan vor: Im Mai sollen die Regionalen Schulentwicklungskonferenzen Standortempfehlungen abgeben, die dann von der Schulbehörde geprüft werden. Vor der Sommerpause will die Schulbehörde dann ihre Vorschläge für die künftigen Standorte von Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien machen. Parallel plant die Behörde, im Juni die Behördenempfehlungen an die Schulen, Kammern und Deputation zu senden und das Abstimmungsverfahren mit den Bezirken einzuleiten. Im Dezember soll die Deputation abschließend beschließen. Anlässlich der Vorlage der Schulgesetznovelle hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion Verbesserungen für das Schulgesetz gefordert. Das Schulgesetz bietet die Chance zu einer Wende der Schulpolitik. Hamburgs Schüler brauchen besseren Unterricht, bessere Förderung, weniger Sitzenbleiber und kleinere Klassen. Dazu erwarten wir klare Aussagen. Die SPD-Fraktion fordert u.a.:
Behinderte Kinder haben das Recht zum Besuch einer Regelschule Endlich ist in Deutschland das „UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft getreten. Dieses Völkerrechtsabkommen hat erhebliche Auswirkungen auf die Hamburger Schulpolitik. Es besteht nun für alle behinderten Kinder in Hamburg ein Rechtsanspruch, eine allgemeine Hamburger Schule zu besuchen. Schulgesetz und Schulorganisation müssen umgehend umgehend auf die neuen rechtlichen Verhältnisse eingestellt werden. Die SPD wird jetzt mit Anträgen in der Bürgerschaft die Umsetzung der UN-Konvention in Hamburg voranbringen. Wir fordern
Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens „Wir wollen lernen“ Die Initiative „Wir wollen lernen“ hat beim Senat die Durchführung des Volksbegehrens beantragt. Die Initiatoren haben den Namen ihrer Initiative geändert. Der vollständige Name lautet jetzt: Volksbegehren „Wir wollen lernen! für den Erhalt des Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5“ Das Volksbegehren wird voraussichtlich vom 28. Oktober bis zum 17. November 2009 durchgeführt. In diesem Zeitraum müssen dann knapp 61.ooo Stimmen gesammelt werden.
1. Die Arbeit der Regionalen Schulentwicklungskonferenzen hat begonnen. In 22 Planungsregionen sollen vor Ort bis Mai 2009 Vorschläge für die neue Schulstruktur aus 6-jährigen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien entwickelt werden. Einige der vielen Probleme sind:
2. Neben den vielen Diskussionen um die richtige Schulstruktur hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion erneut auf die skandalös hohe Zahl der Schülerinnen und Schüler hingewiesen, die ohne einen Schulabschluss die Schulen verlassen. Die Hauptaufgabe der Schulpolitik muss es sein, jedem Schüler die Chance auf einen Abschluss zu gewähren. Es kann nicht sein, dass anhand der Schulregion vorausgesagt werden kann, ob der Schüler Abitur oder keinen Abschluss hat. Wir fordern, dass dies in die Debatten über die regionale Entwicklung miteinbezogen wird, um Jugendlichen mit allen Mitteln zum Schulabschluss zu helfen, damit sie eine Perspektive in einer Ausbildung finden können. Im Folgenden die Zahlen am Beispiel der vier Altonaer Schulentwicklungskonferenzen:
|
Altonaer Planungsregionen: |
ohne Abschluss in % (Zahlen 2006/2007, aktuellere hat die Schulbehörde nicht!) |
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4 Altona/Bahrenfeld |
13,76% |
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5 Lurup/Osdorf |
19,77% |
|
6 Blankenese |
8,43% |
|
7 Othmarschen |
0,82% |
Opfer der schwarz-grünen Schulpolitik sind vor allem die Risikoschüler. Durch die weitgehend gleichzeitige Einführung der Primarschulen und der Einrichtung von Stadtteilschulen sind die Schulen nur noch mit Organisationsfragen beschäftigt statt sich um Qualitätsverbesserung des Unterrichts und um die individuelle Förderung der schwachen Schülerinnen und Schüler zu kümmern. Die Enquete-Kommission für Schulentwickung hatte seinerzeit vorgeschlagen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen zu Stadtteilschulen zusammenzufassen, auf denen es nach der 13. Klasse möglich sein sollte, auch das Abitur abzulegen, während die 8-stufigen Gymnasien weiter bestehen bleiben sollten. Die SPD Hamburg hält auf der Grundlage Ihrer Landesparteitagsbeschlüsse diesen Vorschlag der Enquete-Kommission für richtig. Sinnvoller als das derzeitige Organisationschaos an den Schulen wäre es gewesen, die Behörde für Bildung und Sport hätte sich auf die Einführung der Stadtteilschulen beschränkt. 3. Die SPD-Fraktion hat eine Schwimmoffensive gefordert. Wir haben dazu ein 10-Punkte-Programm in die Bürgerschaft eingebracht, das in den Schulausschuss überwiesen wurde – immerhin. Dem Senat fehlt hier jegliches Problembewusstsein: Die Schulbehörde hatte im Oktober 2007 eine Auswertung des 2006 von ihr durchgesetzten Schulschwimm-Konzepts vorgelegt. Demnach können 31 Prozent der Kinder am Ende der vierten Klasse und 16 Prozent am Ende der sechsten Klasse noch nicht schwimmen. Im Zuge der Verlagerung des Schulschwimmens an Bäderland ist der Schwimmunterricht in der Grundschule sowie in der 6. Klasse um ein Viertel reduziert worden. Während früher Schwimmen mit einer wöchentlichen Wasserzeit von 30 Minuten über ein ganzes Schuljahr unterrichtet, so erstreckt sich der Schwimmunterricht nach dem neuen Konzept jeweils über ein Schulhalbjahr in 18 Wasserzeiten zu jeweils 45 Minuten. Es bleibt den Kindern weniger Zeit um das Schwimmen zu erlernen. Vor allem Kinder in ärmeren Stadtteilen lernen das Schwimmen nicht. So haben im Stadtteil Sternschanze 70% aller Kindern nach der 4. Klasse kein Schwimmabzeichen in Bronze (für die Leser/innen meiner Generation: das entspricht dem Freischwimmer), in Blankenese/ Nienstedten sind es nur 17%. Wir schlagen daher u.a. vor, den Schwimmunterricht wieder über ein ganzes Schuljahr zu strecken. Schülerinnen und Schüler könnten so mehr Lehreinheiten absolvieren. Ferner soll der Schwimmunterricht insbesondere an Schulen intensiviert werden, an denen die angestrebten Ziele beim Schulschwimmen weitestgehend verfehlt werden.
(c) 2007 | SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
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